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   OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - 80 DB 2.10   

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https://dejure.org/2010,33319
OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - 80 DB 2.10 (https://dejure.org/2010,33319)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.08.2010 - 80 DB 2.10 (https://dejure.org/2010,33319)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. August 2010 - 80 DB 2.10 (https://dejure.org/2010,33319)
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  • BVerwG, 16.02.2010 - 2 B 62.09

    Verfahrensrügen: Dauer des Disziplinarverfahrens; Verletzung von Art. 6 Abs. 1

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - 80 DB 2.10
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Zeugen bereits im behördlichen Verfahren vernommen worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 2 B 62.09 - juris Rn. 11 sowie Gansen: Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Kommentar, Bd. I, § 24 BDG, Rn. 1).
  • BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - 80 DB 2.10
    Im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG ist eine Verfahrenshandlung aber über diese Fallgruppen hinaus ausnahmsweise auch dann isoliert anfechtbar, wenn der Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung der Verfahrenshandlungen für den Rechtssuchenden zu unzumutbaren Nachteilen führt, die in einem späteren Prozess nicht mehr vollständig zu beseitigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1990 - 1 BvR 1028/90 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 27.08.1992 - 6 B 33.92

    Prüfungswesen, Verwaltungsverfahrensrecht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - 80 DB 2.10
    Da die zur Verhängung einer Disziplinarmaßnahme führende Abschlussentscheidung (§§ 33, 34 DiszG Bln) der gerichtlichen Kontrolle unterliegt und im gerichtlichen Verfahren auch die Rechtmäßigkeit des behördlichen Disziplinarverfahrens überprüft wird, zudem die Verfahrenshandlungen auch nicht in sonstige grundrechtlich geschützte subjektive Rechtsstellungen des Antragstellers eingreifen, wie dies beispielsweise bei einer gesondert erzwingbaren ärztlichen Untersuchung der Fall sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 1992 - 6 B 33.92 - juris Rn. 3 und VGH München, Beschluss vom 16. März 2009 - 3 CS 08.3414 - juris Rn. 21), führt eine negative Abschlussentscheidung als solche nicht zu einer Unzumutbarkeit der Verweisung auf den Rechtsschutz in der Hauptsache.
  • BVerwG, 21.03.1997 - 11 VR 2.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung zur Untersagung der Anhörung im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - 80 DB 2.10
    Der Zweck der Regelung besteht darin, die Sachentscheidung nicht durch Rechtsstreitigkeiten über Verfahrenshandlungen zu verzögern oder zu erschweren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 1997 - 11 VR 2.97 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 16.03.2009 - 3 CS 08.3414

    Weisung an Professor zur psychiatrischen Untersuchung; Verwaltungsakteigenschaft

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - 80 DB 2.10
    Da die zur Verhängung einer Disziplinarmaßnahme führende Abschlussentscheidung (§§ 33, 34 DiszG Bln) der gerichtlichen Kontrolle unterliegt und im gerichtlichen Verfahren auch die Rechtmäßigkeit des behördlichen Disziplinarverfahrens überprüft wird, zudem die Verfahrenshandlungen auch nicht in sonstige grundrechtlich geschützte subjektive Rechtsstellungen des Antragstellers eingreifen, wie dies beispielsweise bei einer gesondert erzwingbaren ärztlichen Untersuchung der Fall sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 1992 - 6 B 33.92 - juris Rn. 3 und VGH München, Beschluss vom 16. März 2009 - 3 CS 08.3414 - juris Rn. 21), führt eine negative Abschlussentscheidung als solche nicht zu einer Unzumutbarkeit der Verweisung auf den Rechtsschutz in der Hauptsache.
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